Verwaltungsgerichtshof
19.02.2025
Ra 2024/13/0081
Da mit dem JStG 2018 auch Paragraph 24, Absatz 5, BFGG geändert wurde, ergibt sich unzweifelhaft, dass die in Paragraph 280, BAO geänderte Regelung (anders als die Änderung des Paragraph 24, Absatz 5, BFGG mit dem AbgÄG 2016) nicht nur für das BFG, sondern für alle VwG, die die BAO anzuwenden haben, gelten soll.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024130081.L07