Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.08.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/13/0073

Rechtssatz

Im Rahmen eines inneren Betriebsvergleichs kann die Schätzung auch auf Ergebnissen desselben Betriebes anderer Zeiträume aufgebaut werden. Insoweit ist zu berücksichtigen, ob es zu erheblichen Abweichungen gegenüber diesen anderen Zeiträumen gekommen ist vergleiche VwGH 5.5.1992, 92/14/0018; 20.9.2023, Ra 2023/13/0003).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130073.L04