Verwaltungsgerichtshof
12.08.2024
Ra 2024/13/0073
Im Rahmen eines inneren Betriebsvergleichs kann die Schätzung auch auf Ergebnissen desselben Betriebes anderer Zeiträume aufgebaut werden. Insoweit ist zu berücksichtigen, ob es zu erheblichen Abweichungen gegenüber diesen anderen Zeiträumen gekommen ist vergleiche VwGH 5.5.1992, 92/14/0018; 20.9.2023, Ra 2023/13/0003).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130073.L04