Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.2025

Geschäftszahl

Ro 2024/13/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/14/0250 E 24. Februar 2004 VwSlg 7908 F/2004 RS 4

Stammrechtssatz

Wenn ein Steuerpflichtiger im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen übernimmt, so gelangen auch die Verbindlichkeiten, die der Finanzierung dieses Vermögensgegenstandes gedient haben, in das Privatvermögen. Gleiches gilt hinsichtlich der vom Steuerpflichtigen im Zuge einer Betriebsveräußerung zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter (Hinweis E 30. September 1999, 99/15/0106).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024130016.J05