Verwaltungsgerichtshof
02.07.2025
Ro 2024/13/0016
GRS wie 99/14/0250 E 24. Februar 2004 VwSlg 7908 F/2004 RS 4
Wenn ein Steuerpflichtiger im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen übernimmt, so gelangen auch die Verbindlichkeiten, die der Finanzierung dieses Vermögensgegenstandes gedient haben, in das Privatvermögen. Gleiches gilt hinsichtlich der vom Steuerpflichtigen im Zuge einer Betriebsveräußerung zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter (Hinweis E 30. September 1999, 99/15/0106).
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024130016.J05