Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.2025

Geschäftszahl

Ro 2024/13/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/15/0106 E 30. September 1999 RS 4

Stammrechtssatz

Scheidet ein fremdfinanziertes Gebäude aus dem Betriebsvermögen

aus, teilt die Finanzierungsverbindlichkeit sein Schicksal.

Vermietet der Steuerpflichtige dieses aus dem Betriebsvermögen

ausgeschiedene Gebäude, so sind die auf die

Finanzierungsverbindlichkeit entfallenden Zinsen Werbungskosten im

Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024130016.J04