Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/12/0095

Rechtssatz

Es kann nicht zu einer Durchbrechung der Rechtskraft eines Bescheides über die Feststellung des Ruhegenusses des Beamten kommen, wenn dieser Bescheid nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG in nationales Recht ergangen war und der Beamte diesen Bescheid nicht bekämpft hat (VwGH 13.1.2025, Ra 2022/12/0025).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120095.L02