Verwaltungsgerichtshof
24.11.2025
Ra 2024/12/0095
Es kann nicht zu einer Durchbrechung der Rechtskraft eines Bescheides über die Feststellung des Ruhegenusses des Beamten kommen, wenn dieser Bescheid nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG in nationales Recht ergangen war und der Beamte diesen Bescheid nicht bekämpft hat (VwGH 13.1.2025, Ra 2022/12/0025).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120095.L02