Verwaltungsgerichtshof
07.01.2026
Ra 2024/12/0078
Vom Wegfall des rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtmäßigkeit und der Befolgungspflicht einer Weisung oder der Feststellung der "schlichten" Rechtswidrigkeit der Weisung ist etwa auszugehen, wenn das Dienstverhältnis aufgelöst worden oder eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt ist (VwGH 7.1.2025, Ra 2023/12/0058; VwGH 2.11.2023, Ra 2023/12/0061).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024120078.L02