Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/12/0078

Rechtssatz

Vom Wegfall des rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtmäßigkeit und der Befolgungspflicht einer Weisung oder der Feststellung der "schlichten" Rechtswidrigkeit der Weisung ist etwa auszugehen, wenn das Dienstverhältnis aufgelöst worden oder eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt ist (VwGH 7.1.2025, Ra 2023/12/0058; VwGH 2.11.2023, Ra 2023/12/0061).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024120078.L02