Verwaltungsgerichtshof
30.09.2024
Ra 2024/12/0030
Erst nachdem eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde, ist die Dienstbehörde regelmäßig in der Lage, zu beurteilen, ob der Beamte seine dienstlichen Aufgaben - auf dem ihm wirksam zugewiesenen Arbeitsplatz - erfüllen kann.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024120030.L04