Verwaltungsgerichtshof
30.09.2024
Ra 2024/12/0030
GRS wie Ro 2014/12/0018 E 18. Dezember 2014 RS 5
Einem Beamten kommt kein Recht auf Erteilung einer Weisung bestimmten Inhaltes, insbesondere auf Aufhebung oder auf Abänderung einer an ihn ergangenen Weisung, zu.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024120030.L01