Verwaltungsgerichtshof
04.06.2025
Ra 2024/12/0027
GRS wie Ra 2019/09/0052 E 26. Februar 2020 RS 7
Bereits die Erlassung des Beschlagnahmebescheids bloß einer von mehreren Parteien gegenüber steht - im Hinblick auf deren Subsidiarität - der Erhebung einer Maßnahmenbeschwerde durch sämtliche Parteien des Beschlagnahmeverfahrens entgegen vergleiche VwGH 29.8.2018, Ra 2017/17/0170).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120027.L06