Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.06.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/12/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/09/0052 E 26. Februar 2020 RS 7

Stammrechtssatz

Bereits die Erlassung des Beschlagnahmebescheids bloß einer von mehreren Parteien gegenüber steht - im Hinblick auf deren Subsidiarität - der Erhebung einer Maßnahmenbeschwerde durch sämtliche Parteien des Beschlagnahmeverfahrens entgegen vergleiche VwGH 29.8.2018, Ra 2017/17/0170).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120027.L06