Verwaltungsgerichtshof
04.06.2025
Ra 2024/12/0027
GRS wie Ra 2019/09/0052 E 26. Februar 2020 RS 1
Bei dem Rechtsinstitut der Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient. Das Wesen der Beschlagnahme besteht darin, dass die freie Verfügungsgewalt über eine Sache von dem (oder: den) Berechtigten auf die Behörde übergeht vergleiche VwGH 14.12.1993, 93/14/0130).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120027.L01