Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.06.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/12/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/09/0052 E 26. Februar 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Bei dem Rechtsinstitut der Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient. Das Wesen der Beschlagnahme besteht darin, dass die freie Verfügungsgewalt über eine Sache von dem (oder: den) Berechtigten auf die Behörde übergeht vergleiche VwGH 14.12.1993, 93/14/0130).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120027.L01