Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/12/0026

Rechtssatz

Über die Gebührlichkeit eines strittigen Anspruchs ist mit Bescheid zu entscheiden. Daran ändert auch ein allfälliger Eintritt der Verjährung nichts.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120026.L01