Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/11/0150

Rechtssatz

Neben Schadenersatzansprüchen können auch Rechte aus vertraglichen Vereinbarungen oder das Recht auf ungestörten Besitz, sofern sie in Zusammenhang mit der Verwendung eines Kraftfahrzeuges stehen, ein rechtliches Interesse iSd Paragraph 47, Absatz 2 a, KFG 1967 begründen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024110150.L04