Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/11/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/09/0209 E 25. April 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Erteilung einer Ermahnung iSd Paragraph 45, Absatz eins, VStG aufgrund der Milderungsgründe der langen Verfahrensdauer und des seither gegebenen Wohlverhaltens - die allenfalls Grund für eine außerordentliche Strafmilderung nach Paragraph 20, VStG sein können - bietet Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 4, VStG keine Grundlage.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024110107.L02