Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.2025

Geschäftszahl

Ro 2024/11/0007

Rechtssatz

Die Abschaffung der Wehrpflicht in der Argentinischen Republik stellt keinen Befreiungsfall nach Artikel eins, Absatz eins, Doppelbürgerabkommen dar, sodass die Voraussetzungen des Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer 3, Litera b, WG 2001 für einen Ausschluss von der Einberufung nicht vorliegen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024110007.J09