Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.2025

Geschäftszahl

Ro 2024/11/0007

Rechtssatz

Die in Artikel eins, Doppelbürgerabkommen vorgesehene Befreiung eines Doppelstaatsbürgers von der Leistung eines (weiteren) Militärdienstes, wenn er einen solchen Dienst in einem der beiden Vertragsstaaten bereits geleistet hat, stellt jenen Grundsatz sicher, der schon Zweck des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit, Bundesgesetzblatt Nr. 471 aus 1975, (im Folgenden: Europaratsübereinkommen), war: Doppelstaatsbürger sollen ihre Militärdienstpflicht nur gegenüber einem der Vertragsstaaten erfüllen müssen vergleiche insb. Artikel 5, Absatz eins und Artikel 6, Absatz 3, Europaratsübereinkommen und dazu VwGH 18.11.1997, 96/11/0180;17.12.1998, 97/11/0169; 30.5.2001, 2000/11/0101; zum Doppelbürgerabkommen Regierungsvorlage 341 BlgNR 15. Gesetzgebungsperiode 3).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024110007.J05