Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2025

Geschäftszahl

Ro 2024/11/0006

Rechtssatz

Da infolge der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 174 aus 2021, in Paragraph 29, Absatz eins, LSD-BG keine Mindeststrafen mehr normiert sind, birgt eine Betrachtungsweise, welche nicht unterschiedslos in allen Fällen, in denen die Unterentlohnung mehrerer Arbeitnehmer in Rede steht, zur Annahme einer einzigen Verwaltungsübertretung führt, nicht die generelle Gefahr unverhältnismäßiger Sanktionen in sich (zu Fragen der Verhältnismäßigkeit innerstaatlicher Sanktionen insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH in der Rechtssache Maksimovic ua, betreffend Strafbestimmungen nach dem GSpG, vergleiche VwGH 10.12.2021, Ra 2020/17/0013; betreffend Strafbestimmungen nach dem ASVG, siehe VwGH 26.4.2022, Ra 2021/08/0006).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024110006.J04