Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/10/0135

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2025/10/0025 B 13.04.2026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/17/0043 B 29. April 2015 RS 1 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Wird zwar ein Themenbereich angesprochen, unterbleibt aber die Darlegung einer konkreten Rechtsfrage, entspricht dies nicht den Anforderungen des Paragraph 28, Absatz 3, VwGG. Mangels behandlungsfähiger Ausführung einer konkreten Rechtsfrage stellt sich die weitere Frage, ob eine solche - hier nicht offen gelegte - Rechtsfrage überhaupt von grundsätzlicher Bedeutung wäre, nicht vergleiche schon VwGH B vom 23. Juni 2014, Ra 2014/17/0003).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024100135.L01