Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.08.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/10/0126

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/05/0236 B 25. September 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gründe für die Revisionszulässigkeit sind gesondert anzuführen. Verweise auf andere Unterlagen oder andere Schriftsätze zur Begründung der Zulässigkeit einer Revision sind unbeachtlich vergleiche dazu etwa VwGH 31.1.2019, Ra 2018/07/0367, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024100126.L01