Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.2025

Geschäftszahl

Ro 2024/10/0021

Rechtssatz

Die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes ist ein einheitlicher Abspruch - gleichgültig, ob das Öffentlichkeitsrecht für ein Schuljahr, für mehrere Schuljahre oder für die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen verliehen wird -, sodass die Abweisung eines "Mehrbegehrens" entbehrlich ist vergleiche VwGH 17.2.1977, 2645/76).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024100021.J03