Verwaltungsgerichtshof
18.04.2025
Ra 2024/09/0091
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/09/0092
GRS wie 2013/09/0070 E 24. Jänner 2014 RS 1
Ein Verfahren zur Vermittlung von Ersatzkräften nach Paragraph 4 b, Absatz eins, AuslBG bezweckt den Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung sicher zu stellen. Mit Hilfe dieser Bestimmung soll in rechtsstaatlichen Grenzen aus arbeitsmarktpolitischen Gründen die Möglichkeit für einen lenkenden Einfluss auf die Beschäftigung von Ausländern im Bundesgebiet gewährleistet sein. Zugleich dient ein solches Verfahren dem vom Gesetz gewünschten Ergebnis, dass die freie Stelle besetzt und der Bedarf des Arbeitgebers nach seinem Anforderungsprofil entsprechenden Arbeitskräften befriedigt wird vergleiche E November 2010, 2007/09/0199).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024090091.L02