Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/09/0065

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2025/09/0025 E 4. September 2025 RS 4

Stammrechtssatz

Der Begriff der "Beschäftigung" ist ein Rechtsbegriff und ist für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung im Sinn des Paragraph 2, Absatz 2, AuslBG vorliegt nach Paragraph 2, Absatz 4, AuslBG der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Grundlage für die rechtliche Würdigung ist jedoch ein ausreichend erhobener Sachverhalt (VwGH 5.11.2014, Ro 2014/09/0050).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024090065.L11