Verwaltungsgerichtshof
17.12.2024
Ra 2024/09/0064
GRS wie Ra 2022/09/0034 E 7. September 2023 RS 1 (hier ohne 'Zur erforderlichen Bestimmtheit von Tatvorwürfen')
Zur erforderlichen Bestimmtheit von Tatvorwürfen hat der VwGH im Zusammenhang mit einem Einleitungsbeschluss nach Paragraph 154, Absatz 2, ÄrzteG 1998 in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Disziplinarrecht der Beamten bereits festgehalten, dass dieser die Beschuldigungspunkte bestimmt zu bezeichnen hat vergleiche VwGH 30.3.2023, Ra 2021/09/0001; 4.5.2022, Ra 2021/09/0242).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090064.L08