Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.08.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/09/0051

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/09/0244 E 1. März 2022 RS 7

Stammrechtssatz

Selbst kurzfristige, stichprobenartige Kontrollen reichen für sich allein nicht aus, um die Annahme zu rechtfertigen, ein wirksames Kontrollsystem, von dem mit gutem Grund erwartet werden könne, dass es die Einhaltung der Ausländerbeschäftigungsvorschriften sicherstellt, liege vor vergleiche VwGH 21.12.2020, Ra 2020/09/0065).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090051.L03