Verwaltungsgerichtshof
13.05.2025
Ra 2024/08/0130
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/08/0131
GRS wie 90/08/0153 E 16. April 1991 RS 8 (hier: "einfache Arbeiten" statt "Arbeiten im Haushalt)
Eine mit Arbeiten im Haushalt, großteils in Abwesenheit des
Empfängers der Arbeitsleistung beschäftigte Person ist im
arbeitsbezogenen Verhalten nicht schon dadurch persönlich
unabhängig, daß sich aufgrund ihrer Erfahrungen und/oder der
Natur der zu verrichtenden Arbeiten Weisungen über die
Reihenfolge und den näheren Inhalt dieser Arbeiten erübrigen,
die Beschäftigte somit den Arbeitsablauf selbst bestimmt,
sofern sie nur der stillen Autorität des Empfängers der
Arbeitsleistung, dh, seinem Weisungsrecht und Kontrollrecht
unterliegt (Hinweis E 3.7.1990, 88/08/0293).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024080130.L04