Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/08/0053

Rechtssatz

Wird gegen einen Bescheid, mit dem ein Anspruchsverlust ohne Endzeitpunkt ausgesprochen wurde, eine Beschwerde erhoben, ist Sache des Verfahrens des BVwG auch die Entscheidung über die Dauer des Anspruchsverlustes. Hat die arbeitslose Person den Fortbezug des nach Paragraph 49, Absatz 2, AlVG verlorenen Anspruchs wirksam geltend gemacht, ist vom BVwG daher der Endzeitpunkt des Anspruchsverlustes festzusetzen vergleiche VwGH 10.3.2025, Ra 2022/08/0013, mit weiteren Hinweisen).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024080053.L01