Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/08/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/12/0089 E 21. Dezember 2011 RS 1

Stammrechtssatz

Wurde einem früheren Bescheid durch einen späteren derogiert, so entfaltet er - ohne dass es dazu seiner förmlichen Aufhebung bedurfte - keine Rechtswirkungen mehr.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024080005.L01