Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/07/0106

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2024/07/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/07/0092 E 26. September 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Adressat des in Paragraph 29, Absatz eins, WRG 1959 genannten Feststellungsbescheides ist jene Person, die zum Zeitpunkt des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechtes dessen Inhaber war, nicht jene Person, die zum Zeitpunkt der Erlassung des Erlöschensbescheides Eigentümer jener Liegenschaften oder Anlagen (Paragraph 22, WRG 1959) ist, mit der das Wasserbenutzungsrecht verbunden war.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024070106.L01