Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/07/0049

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2024/07/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/10/0182 E 22. November 2004 RS 3 (hier nur der erste Satz ohne 'bzw. geländegestaltenden Maßnahmen')

Stammrechtssatz

In der Anordnung im Titelbescheid zur Entfernung von Aufschüttungen bzw. geländegestaltenden Maßnahmen sind Maßnahmen wie Planierarbeiten, Transport des Materials und dessen Lagerung auf einer Deponie sowie die Tragung der dafür anfallenden Deponiekosten implizit enthalten. Durch den Umstand, dass in den einem Kostenvorauszahlungsauftrag zu Grunde liegenden Anboten die im Titelbescheid angeordnete "Begrünung" nicht berücksichtigt ist - und der Kostenvorauszahlungsauftrag insoweit zur Vorschreibung eines geringeren Betrages gelangt -, kann der Verpflichtete in keinem Recht verletzt sein.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024070049.L05