Verwaltungsgerichtshof
21.02.2025
Ra 2024/07/0049
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/07/0050
GRS wie 2001/10/0182 E 22. November 2004 RS 3 (hier nur der erste Satz ohne 'bzw. geländegestaltenden Maßnahmen')
In der Anordnung im Titelbescheid zur Entfernung von Aufschüttungen bzw. geländegestaltenden Maßnahmen sind Maßnahmen wie Planierarbeiten, Transport des Materials und dessen Lagerung auf einer Deponie sowie die Tragung der dafür anfallenden Deponiekosten implizit enthalten. Durch den Umstand, dass in den einem Kostenvorauszahlungsauftrag zu Grunde liegenden Anboten die im Titelbescheid angeordnete "Begrünung" nicht berücksichtigt ist - und der Kostenvorauszahlungsauftrag insoweit zur Vorschreibung eines geringeren Betrages gelangt -, kann der Verpflichtete in keinem Recht verletzt sein.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024070049.L05