Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2025

Geschäftszahl

Ro 2024/07/0011

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2024/07/0012

Ro 2024/07/0013

Ro 2024/07/0014

Rechtssatz

Zu den Aufgaben der Wassergenossenschaft (im Sinn des Paragraph 85, Absatz 2, WRG 1959) gehört auch die Vornahme von (etwa als Folge einer Gesetzesänderung) erforderlich gewordenen Satzungsänderungen. Bei deren Unterbleiben kann die Anpassung nach der genannten Gesetzesstelle durch die Aufsichtsbehörde vorgenommen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024070011.J07