Verwaltungsgerichtshof
28.05.2025
Ro 2024/07/0002
GRS wie 2009/06/0144 E 17. Dezember 2009 RS 3 (hier nur der zweite Satz und ohne 'sprich, ein Zuschlag')
Von einem "Zuschlag" ist in Paragraph 4, AHK 2005 (anders als in Paragraph 4, AHR) nicht ausdrücklich die Rede, das ergibt sich bloß mittelbar aus dem Regelungsinhalt, der auf einen "Durchschnitt" abstellt. Übersteigen die erbrachten Leistungen nach Art oder Umfang den Durchschnitt erheblich, sind nach Paragraph 4, AHK 2005 höhere Honoraransätze (als sonst vorgesehen) angemessen, sprich, ein Zuschlag.
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024070002.J03