Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/05/0083

Rechtssatz

Mangels eigenständiger Definition im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist der Begriff "bebaut" nach den Bestimmungen der BO auszulegen. Die Frage, ob eine bebaute Fläche vorliegt, ist daher nach der in Paragraph 80, BO enthaltenen Definition zu beurteilen vergleiche VwGH 30.1.2014, 2010/05/0155, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024050083.L01