Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.01.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0428

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2024/04/0429

Ra 2024/04/0430

Ra 2024/04/0431

Rechtssatz

Die von den revisionswerbenden Parteien ins Treffen geführten nachteiligen Umwelteingriffe können erst durch die Realisierung des Vorhabens, somit gegebenenfalls erst auf der Grundlage der entsprechenden materienrechtlichen Bewilligungen erfolgen. Inwiefern für die revisionswerbenden Parteien ein unverhältnismäßiger Nachteil mit der Durchführung materienrechtlicher Bewilligungsverfahren für das gegenständliche Projekt verbunden sein sollte, ist nicht ersichtlich vergleiche VwGH 26.9.2019, Ra 2019/04/0115, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040428.L02