Verwaltungsgerichtshof
13.01.2025
Ra 2024/04/0428
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/04/0429
Ra 2024/04/0430
Ra 2024/04/0431
Die von den revisionswerbenden Parteien ins Treffen geführten nachteiligen Umwelteingriffe können erst durch die Realisierung des Vorhabens, somit gegebenenfalls erst auf der Grundlage der entsprechenden materienrechtlichen Bewilligungen erfolgen. Inwiefern für die revisionswerbenden Parteien ein unverhältnismäßiger Nachteil mit der Durchführung materienrechtlicher Bewilligungsverfahren für das gegenständliche Projekt verbunden sein sollte, ist nicht ersichtlich vergleiche VwGH 26.9.2019, Ra 2019/04/0115, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040428.L02