Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.07.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0422

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/05/0162 B 7. März 2023 RS 1

Stammrechtssatz

Nachbarn kommt im Rahmen ihrer Parteistellung in einem Materienverfahren auch ein subjektives Recht auf Einhaltung der gesetzlich normierten Zuständigkeiten zu vergleiche etwa VwGH 23.2.2017, Ro 2014/07/0034; 28.4.2021, Ra 2019/04/0027, jeweils mwN). Die Nachbarn können daher mit dem Vorbringen, es sei zu Unrecht keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden, die Frage der Zuständigkeit der vollziehenden Behörde aufwerfen vergleiche etwa VwGH 20.12.2017, Ro 2016/04/0009).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024040422.L01