Verwaltungsgerichtshof
01.08.2025
Ra 2024/04/0401
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/04/0402
Ra 2024/04/0403
Ra 2024/04/0404
Ra 2024/04/0405
Ra 2024/04/0406
Ra 2024/04/0407
Gegenstand des vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens war das von den Projektwerberinnen eingereichte Vorhaben, nicht etwa eine andere als die beantragte Trassenführung. Alternativprojekte oder alternative Trassenführungen sind von der Behörde bzw. dem VwG nicht zu prüfen. Allein mit dem Revisionsvorbringen einer nicht durchgeführten "Trassenalternativenprüfung" wird eine Verletzung konkreter subjektiv-öffentlicher Rechte nicht aufgezeigt vergleiche VwGH 24.5.2022, Ra 2021/03/0167 bis 0276, Rn. 77, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040401.L06