Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.08.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0401

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2024/04/0402

Ra 2024/04/0403

Ra 2024/04/0404

Ra 2024/04/0405

Ra 2024/04/0406

Ra 2024/04/0407

Rechtssatz

Gegenstand des vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens war das von den Projektwerberinnen eingereichte Vorhaben, nicht etwa eine andere als die beantragte Trassenführung. Alternativprojekte oder alternative Trassenführungen sind von der Behörde bzw. dem VwG nicht zu prüfen. Allein mit dem Revisionsvorbringen einer nicht durchgeführten "Trassenalternativenprüfung" wird eine Verletzung konkreter subjektiv-öffentlicher Rechte nicht aufgezeigt vergleiche VwGH 24.5.2022, Ra 2021/03/0167 bis 0276, Rn. 77, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040401.L06