Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.08.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0401

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2024/04/0402

Ra 2024/04/0403

Ra 2024/04/0404

Ra 2024/04/0405

Ra 2024/04/0406

Ra 2024/04/0407

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/07/0215 E 24. Juli 2014 VwSlg 18893 A/2014 RS 2 (hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Im Rahmen der Alternativenprüfung nach Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 2, UVPG 2000 sind vor allem Standortvarianten zu untersuchen. Nicht zu prüfen sind alternative umweltpolitische Gesamtkonzepte und gesamtstaatliche Fragen des Umweltschutzes, wie zB die Nutzung von Wind- statt Wasserkraft zur Energiegewinnung. Ebenso ist in diesem Rahmen nicht zu untersuchen, ob ein Vorhaben etwa bei einer konsequenten Energiesparpolitik vermeidbar wäre.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040401.L09