Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0371

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2024/04/0372

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/13/0295 E 25. März 1992 RS 3 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Eine Glaubhaftmachung unterliegt ebenso wie eine Beweisführung

den Regeln der freien Beweiswürdigung (Hinweis E 4.6.1976,

555/76). Die Glaubhaftmachung hat den Nachweis der

Wahrscheinlichkeit zum Gegenstand

(Hinweis E 16.12.1987, 87/01/0230).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040371.L05