Verwaltungsgerichtshof
11.06.2024
Ra 2024/04/0328
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/04/0329
GRS wie Ra 2018/04/0191 E 8. September 2021 RS 5
Die Beurteilung, ob ein einheitliches Vorhaben iSd Paragraph 2, Absatz 2, UVPG 2000 vorliegt, hat in Form einer Gesamtbetrachtung zu erfolgen, wobei eine entsprechende Verdichtung der Indizienlage vorliegen muss, um von einem - für die Annahme eines einheitlichen Vorhabens notwendigen - funktionellen (sachlichen) Zusammenhang ausgehen zu können.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024040328.L05