Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0328

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2024/04/0329

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/04/0191 E 8. September 2021 RS 5

Stammrechtssatz

Die Beurteilung, ob ein einheitliches Vorhaben iSd Paragraph 2, Absatz 2, UVPG 2000 vorliegt, hat in Form einer Gesamtbetrachtung zu erfolgen, wobei eine entsprechende Verdichtung der Indizienlage vorliegen muss, um von einem - für die Annahme eines einheitlichen Vorhabens notwendigen - funktionellen (sachlichen) Zusammenhang ausgehen zu können.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024040328.L05