Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.08.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0326

Rechtssatz

Ob die angebotene gewerbliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde, ist nicht von Relevanz, weil bereits das Anbieten der den Gegenstand des Gewerbes bildenden Tätigkeit der Ausübung des Gewerbes gleichzuhalten ist vergleiche VwGH 30.12.2016, Ro 2016/04/0056, Rn. 9).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024040326.L02