Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.01.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0311

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2024/04/0312

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/06/0009 E 24. April 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Dem Revisionswerber ist nach der mündlichen Verhandlung vor dem VwG eine Frist einzuräumen, um den in der Verhandlung mündlich ausgeführten Gutachten, das ihm vor der mündlichen Verhandlung nicht übermittelt wurde, auf gleicher fachlicher Ebene entgegentreten zu können (Hinweis E vom 24. November 2014, 2013/04/0153, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040311.L01