Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0016

Rechtssatz

Das Mitführen eines Messgerätes gemeinsam mit der zu verkaufenden Ware in einem für den rechtsgeschäftlichen Verkehr vorgesehenen Fahrzeug kann nach den äußeren Umständen den Tatbestand des Bereithaltens erfüllen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040016.L03