Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/03/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/03/0130 E 21. Jänner 2019 RS 10

Stammrechtssatz

Zur Darlegung einer entsprechenden Sportausübung sind derart nähere Angaben über die Trainingstätigkeit bei der Ausübung des Schießsportes anhand näherer Aufzeichnung über das konkrete Schießtraining (Art und Umfang) verlangt, zudem ist darzulegen, dass die beantragte Erweiterung der Ausübung konkreter spezieller Disziplinen des Schießsportes dient. Aus diesen Aufzeichnungen muss daher ersichtlich sein, wie lange an welchen Tagen und mit welcher Waffe bezüglich welcher Disziplin das Training jeweils erfolgte (VwGH 10.10.2018, Ra 2018/03/0042).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024030112.L06