Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/03/0030

Rechtssatz

Die Erlassung eines Waffenverbotes hat nicht zur Voraussetzung, dass bislang schon eine missbräuchliche Verwendung von Waffen mit einer Gefährdung von Personen oder Sachen erfolgt ist vergleiche VwGH 20.3.2018, Ra 2018/03/0026). Der VwGH hat auch schon ausgesprochen, dass das Vorhandensein von Waffen im Haushalt des Betroffenen zwar für ein Waffenverbot nicht erforderlich ist, aber doch eine gefahrenerhöhende Tatsache darstellen kann vergleiche VwGH 11.10.2023, Ra 2023/03/0094).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024030030.L05