Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.08.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/03/0025

Rechtssatz

Zur Beurteilung der Verlässlichkeit nach Paragraph 38, Absatz eins, Litera a, Oö. Jagdgesetz ist eine Prognoseentscheidung über die Verwendung und Verwahrung von Jagdwaffen erforderlich. In eine solche konnte das VwG durchaus auch die wiederholt festgestellten Verwahrungsmängel hinsichtlich anderer Waffen (etwa der Kategorie B) und Munition im gesamten Wohnhaus des Revisionswerbers einfließen lassen vergleiche etwa dazu, dass die waffenrechtliche Verlässlichkeit sich auf die Verwahrung von Waffen schlechthin bezieht, sodass im Rahmen der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte eine festgestellte mangelhafte Verwahrung auch anderer Waffen als Schusswaffen in die Prognose einzufließen hat, VwGH 8.4.2025, Ra 2024/03/0017, Rn. 23 f).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024030025.L04