Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/02/0240

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/05/0075 B 29. September 2016 RS 1 (hier ohne 'und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde')

Stammrechtssatz

Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der Gefahr einer Doppelbestrafung (Hinweis E vom 10. Dezember 2008, 2004/17/0228, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024020240.L05