Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/02/0154

Rechtssatz

Paragraph 101, Absatz eins, Litera a, KFG 1967 sieht für die Überschreitung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrzeuges und der Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte eines Kraftfahrzeuges mit Anhänger jeweils einen eigenen Tatbestand vor (VwGH 20.11.2015, Ra 2015/02/0148).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020154.L01