Verwaltungsgerichtshof
27.01.2025
Ra 2024/01/0407
GRS wie Ra 2021/01/0181 B 29. September 2021 RS 19
Verfahrensrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Entscheidung eines VwG, die den Kernbereich der Versammlungs- oder Vereinsfreiheit zum Inhalt hat, sind gemäß Artikel 133, Absatz 5, B-VG von der Zuständigkeit des VwGH ausgeschlossen, auch wenn diese Fragen im Wege einer Amtsrevision an den VwGH herangetragen wurden.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024010407.L03