Verwaltungsgerichtshof
27.01.2025
Ra 2024/01/0407
GRS wie Ra 2021/01/0181 B 29. September 2021 RS 15
Die Prüfung der Relevanz eines Verfahrensfehlers durch den VwGH kann auch bei Amtsrevisionen - unter Berücksichtigung der Zuständigkeitsverteilung zwischen VwGH und VfGH in Fragen des Kernbereichs der Versammlungs- und Vereinsfreiheit - nur soweit erfolgen, als keine inhaltliche Prüfung des Kernbereichs durch den VwGH erfolgt. Eine solche Prüfung obliegt alleine und ausschließlich dem VfGH.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024010407.L02