Verwaltungsgerichtshof
14.04.2026
Ra 2024/01/0303
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/01/0304
Ra 2024/01/0305
GRS wie Ra 2025/01/0350 B 3. Februar 2026 RS 2
Der EuGH hat im Urteil vom 29.4.2025, C-181/23, Kommission/Malta [Staatsbürgerschaft für Investoren] klargestellt, dass die Festlegung der Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats nicht in die Zuständigkeit der Union fällt, sondern in die der einzelnen Mitgliedstaaten, die bei der Wahl der anzuwendenden Kriterien über ein weites Ermessen verfügen vergleiche weiters zu Artikel 47, GRC VwGH 10.5.2023, Ra 2022/01/0314, zur Entziehung der Staatsbürgerschaft nach Paragraph 34, Absatz eins, StbG; 6.11.2025, Ra 2025/01/0244, zur Feststellung des Verlusts der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß Paragraph 27, StbG).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024010303.L02