Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/01/0303

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2024/01/0304

Ra 2024/01/0305

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2025/01/0350 B 3. Februar 2026 RS 2

Stammrechtssatz

Der EuGH hat im Urteil vom 29.4.2025, C-181/23, Kommission/Malta [Staatsbürgerschaft für Investoren] klargestellt, dass die Festlegung der Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats nicht in die Zuständigkeit der Union fällt, sondern in die der einzelnen Mitgliedstaaten, die bei der Wahl der anzuwendenden Kriterien über ein weites Ermessen verfügen vergleiche weiters zu Artikel 47, GRC VwGH 10.5.2023, Ra 2022/01/0314, zur Entziehung der Staatsbürgerschaft nach Paragraph 34, Absatz eins, StbG; 6.11.2025, Ra 2025/01/0244, zur Feststellung des Verlusts der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß Paragraph 27, StbG).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024010303.L02