Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/01/0286

Rechtssatz

Im Verleihungsverfahren ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung (nach Unionsrecht) nicht vorzunehmen, weil Gegenstand des Verleihungsverfahrens nicht der Verlust, sondern gegebenenfalls der Erwerb einer Unionsbürgerschaft ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024010286.L02