Verwaltungsgerichtshof
09.09.2024
Ra 2024/01/0286
Im Verleihungsverfahren ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung (nach Unionsrecht) nicht vorzunehmen, weil Gegenstand des Verleihungsverfahrens nicht der Verlust, sondern gegebenenfalls der Erwerb einer Unionsbürgerschaft ist.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024010286.L02