Verwaltungsgerichtshof
11.12.2025
Ra 2024/01/0037
GRS wie Ra 2019/01/0480 B 28. Jänner 2020 RS 3 (hier auch in Bezug auf das VwG)
Da die Sicherheitsbehörden gemäß Paragraph 65, Absatz eins, SPG ermächtigt sind, Menschen die im Verdacht stehen, eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben, erkennungsdienstlich zu behandeln, hatte die Behörde weder festzustellen noch zu untersuchen, ob die im Verdachtsbereich vorgeworfenen Straftaten begangen wurden vergleiche VwGH 22.5.2014, 2013/01/0045).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024010037.L03